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1 – Einbeziehung der AGB und Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der detoxRebels GmbH (nachfolgend: „detoxRebels“ genannt) und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb auch nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.
2 – Angebot und Vertragsschluss
Angebote der detoxRebels an den Auftraggeber, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber auf dem jeweiligen Angebot angegebenen Frist annehmen. Nach Ablauf der Frist sind die detoxRebels an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellen die detoxRebels einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an die detoxRebels zu sehen, das der Annahme durch die detoxRebels bedarf. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
Die Angebote der detoxRebels verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise sind Nettopreise exkl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form erfolgen, entweder durch Unterzeichnung des Angebots und Versand per Post/E-Mail oder durch einfache Bestätigung per E-Mail.
3 – Unsere vertraglichen Leistungen
Als Veranstaltungsagentur mit dem Schwerpunkt Eventveranstaltungen bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an von der Konzeption und Durchführung von Mitarbeiterveranstaltungen über Kundenpromotionsevents bis hin zu Messestandkonzepten.
Der jeweilige Leistungskatalog ergibt sich aus der – schriftlichen – Vereinbarung zwischen den detoxRebels und dem Auftraggeber bzw. einer etwaigen gesonderten schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungen, die weder im angenommenen Angebotsschreiben noch in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert wurden, sind nicht Vertragsgegenstand, auch wenn sie ansonsten von uns angeboten werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht für die detoxRebels Gestaltungsfreiheit, d.h. insbesondere für die Auswahl von Caterern, Dienstleistern und Subunternehmern besteht für die detoxRebels eine freie Wahlmöglichkeit, soweit nicht explizite Vorgaben durch den Auftraggeber mitgeteilt wurden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die detoxRebels eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind die detoxRebels berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
4 – Urheberrecht
Von den detoxRebels erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen von den detoxRebels erstellten Werke (Skripte, Programme, Grafiken usw.), inklusive jeglicher sonstigen Unterlagen, die zu unseren – auch unverbindlichen – Angeboten und Nachfragen gehören, verbleiben im Eigentum der detoxRebels und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch die detoxRebels weder im Original noch bei der Reproduktion verwendet werden. Bei einem Verstoß hiergegen, hat der Auftraggeber den detoxRebels eine Vertragsstrafe von 250% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die detoxRebels übertragen dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke. Die detoxRebels bleiben in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen den detoxRebels und dem Auftraggeber. Die detoxRebels haben das Recht, auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, den detoxRebels eine Vertragsstrafe in Höhe von 150% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der detoxRebels, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller detoxRebels übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Inhalte oder trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die detoxRebels von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen die detoxRebels stellen wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Die durch die detoxRebels zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Verwendung durch den Auftraggeber selbst, die zur Verfügungsstellung an Dritte. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, steht den detoxRebels mindestens ein Schadenersatz in Höhe des doppelten Angebotspreises bzw. der vereinbarten Vergütung zu.
Zu Werbezwecken dürfen die detoxRebels, ausgewählte Kunden – als Referenzkunden – auf seinen Internetseiten oder Printprojekten, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, veröffentlichen. Zudem werden personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von gesetzlichen Vertreter/Erfüllungsgehilfen in einem CRM-Tool hinterlegt und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Für den Fall eines Widerspruchs durch den Auftraggeber erfolgt eine vollständige Löschung dieser Daten aus unseren Systemen.
5 – Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet, soweit diese nicht bereits durch den Angebotspreis abgedeckt wurden.
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen der detoxRebels nach Abschluss eines Projektes innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind die detoxRebels berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Dauert ein Projekt länger als einen Monat, sind die detoxRebels berechtigt, dem Auftraggeber die durch die detoxRebels erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch der detoxRebels fällig.
Interne Sachkosten, die den detoxRebels zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Reisekosten der detoxRebels oder beauftragter Subunternehmer/Dienstleister, Versand- und Vervielfältigungskosten, Druckkosten für Werbematerialien, etc.), werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet, soweit nicht bereits im Angebotspreis als enthalten angegeben.
Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von den detoxRebels anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber ist zudem nicht berechtigt Forderungen der detoxRebels aus der Vertragsbeziehung mit den detoxRebels ohne deren Zustimmung abzutreten. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, können die detoxRebels für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
6 – Hinzuziehung Dritter
Die detoxRebels sind berechtigt zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen an Subunternehmer/Dritte zu übertragen. Insbesondere zur Durchführung unserer Workshops, Partys, Workout- und Yoga-Events sind die detoxRebels frei bei der Auswahl von Subunternehmern/Dritten (z.B. Caterer, DJs, Fitness-/Yoga-Trainer, Speaker, etc.). Bei der Auswahl der Subunternehmer/Dritten bemühen wir uns gemäß dem vom Auftraggeber entgegengebrachten Vertrauen um zuverlässige Vertragspartner.
Die detoxRebels sind berechtigt, die ihnen übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
7 – Gewährleistung & Haftung
Die von den detoxRebels erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor Durchführung zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
Im Rahmen eines jeden Auftrages verpflichten sich die detoxRebels, vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Die detoxRebels verpflichtet sich bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Die detoxRebels haften nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der detoxRebels, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist/war (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der detoxRebels, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
8 – Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von den detoxRebels zu verantworten sind, von einem Vertrag oder Projekt zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von den detoxRebels nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber:
Bis zu 4 Wochen vor Durchführung des Events 25% des Nettoauftragswerts;
Bis zu 2 Wochen vor Durchführung des Events 50% des Nettoauftragswerts;
Bis zu 1 Woche vor Durchführung des Events 75% des Nettoauftragswerts.
Die von uns geltend gemachte Pauschale darf den zu gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Zudem ist dem Auftraggeber der Nachweis gestattet zu belegen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt als die geltend gemachte Pauschale.
Befinden Sie sich als unser Kunde mit einer Zahlung in Höhe von mindestens 15 % des gesamten Vertragspreises länger als 10 Tage in Rückstand, sind wir nach einer Nachfrist von fünf Tagen berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9 – Verschwiegenheitsverpflichtung
Die detoxRebels und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von den detoxRebels vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
10 – Datenschutz/Datensicherung
Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die detoxRebels übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erhoben und verarbeitet werden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die detoxRebels im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von den detoxRebels während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
Personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers werden für Zwecke der Durchführung von Projekten sowie zur Verfügungstellung etwaiger Folgeinformationen (z.B. in Form eines Newsletters) gespeichert. Hiergegen kann jeder Betroffene individuell der Speicherung der Daten widersprechen und eine Löschung der Daten verlangen. Die Datenerhebung-, -verarbeitung und
-nutzung erfolgt im Einklang mit den Vorschriften der DSGVO.
Daten die unter Verwendung der Quiz-App entstehen (d.h. Resultate von Befragungen, Entwicklungen der Mitarbeiter), werden durch den App-Entwickler Quizzblixx verarbeitet und aufbereitet. Zu diesem Zweck ist zwischen Quizzblixx und den detoxRebels eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber erhält lediglich anonymisierte und aufbereitete Daten aus der Auswertung, wodurch eine individuelle Zuordnung der Daten nicht möglich ist.
Soweit personenbezogene Daten für Zwecke der Durchführung von Projekten der detoxRebels auf Speicherplätzen (Server) von Drittanbietern gespeichert werden, gelten ergänzend die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers. Für den Zeitraum der Speicherung auf den Speicherplätzen schließen die detoxRebels mit dem Webhoster/Provider eine entsprechende Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.
11 – Schlussbestimmungen
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).
Die etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen und der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist diese so umzudeuten oder durch eine andere wirksame zu ersetzen, dass der darin zum Ausdruck gekommene Wille soweit wie möglich verwirklicht wird.
Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-)Rechtsordnungen. Ausschließlicher Gerichtstand ist Köln. Soweit nicht anders vereinbart ist Erfüllungsort Köln. Die etwaige englische Übersetzung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen dient nur zum besseren Verständnis für den Vertragspartner. Die deutsche Version ist vertraglich bindend.
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